Automobilrecht
Ihre Anwalt für
Automobilrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. jur. Christian Keller
Bei unserem Rechtsanwalt für Automobilrecht finden Sie kompetente Unterstützung in allen Fragen des Automobilrechts. Egal, ob Sie als Autohändler tätig sind oder als Autokäufer Beratung benötigen, unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite. Als Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht begleiten wir Sie durch die komplexe Welt der verkehrsrechtlichen Regelungen und Vorschriften.
Für Autokäufer:
Sie planen den Kauf eines Autos und suchen nach einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite? Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Unsere langjährige Erfahrung mit Autohändlern ermöglicht es uns, Ihnen als Käufer ausgezeichnete Unterstützung zu bieten. Wir kennen die Argumentationen der Verkäuferseite und können Sie effektiv vor möglichen Tricks schützen.
Bei Fragen zum Kaufvertragsrecht, insbesondere zu Gewährleistungsrechten und Nacherfüllungsansprüchen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise ist die korrekte Handhabung von Mängelansprüchen entscheidend, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Wir navigieren Sie durch die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und sorgen dafür, dass Sie genau verstehen, worauf es ankommt.
Für Autohändler:
Wir sind stolz darauf, seit vielen Jahren sowohl inländische als auch ausländische Autohändler zu vertreten. Unsere Mandanten reichen von Großhändlern im Inland bis zu europäischen Händlern. Rechtsanwalt Dr. Keller, Mitglied einer französischen Vereinigung von Rechtsanwälten im Automobilrecht, bringt jahrelange Erfahrung in der Vertretung ausländischer Gesellschaften beim Erwerb von Fahrzeugen in Deutschland und bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber deutschen Händlern mit. Egal, ob es um den Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen geht, wir sind Ihr kompetenter Partner im Automobilrecht.
Wissenswertes für alle:
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Am 13.4.2011 wird der BGH entscheiden, wo der Erfüllungsort für eine Nacherfüllung bei einem Autokauf liegt (VIII ZR 220/10). Dies ist entscheidend für die Frage, ob der Händler verlangen kann, dass der Käufer das Fahrzeug zum Zwecke der Mangelbeseitigung bringen muss oder ob der Händler das Fahrzeug abholen muss. Solche Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf Händler und Käufer gleichermaßen und unterstreichen die Bedeutung einer sachkundigen rechtlichen Vertretung.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung oder Vertretung im Automobilrecht – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!
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